Antrag: Keine Verwendung von Laubsaugern und -bläsern auf gemeindlichen Grundstücken 17. Juni 20182. März 2019 Die Grünen im Gemeinderat Oberschleißheim haben beantragt, keine Laubsauer und -bläser auf gemeindlichen Grundstücken zu verwenden. An den 1. Bürgermeister Christian Kuchlbauer und die Damen und Herren des Gemeinderates Antrag an den Gemeinderat Antrag: Keine Verwendung von Laubsaugern und -bläsern auf gemeindlichen Grundstücken Der Gemeinderat möge beschließen: Auf allen – voll oder auch nur teilweise – im gemeindlichen Besitz befindlichen Flächen wird auf die Verwendung von Laubsaugern und -bläsern aus ökologischen und Lärmschutz- Gründen verzichtet. Dazu werden sowohl der Bauhof als auch beauftragte Unternehmen verpflichtet. Weiterhin soll die Gemeinde Privatpersonen, Hausverwaltungen, Unternehmen und andere öffentliche Stellen über die negativen Auswirkungen der Laubsauger und -bläser auf Umwelt und Gesundheit informieren. Begründung: Laub ist kein Abfall, sondern ein wichtiger Faktor im Nährstoffkreislauf. In ihm leben viele Kleinlebewesen wie Regenwürmer, Insekten, wie Spinnen und Asseln, Larven zahlreicher Schmetterlinge, Käfer oder auch kleine Frösche, die gegen Laubsauger oder -bläser keine Chance haben. Auch größere Tiere wie Igel und ihre Jungen halten sich im Laub auf. Viele Vogelarten finden hier im Herbst und Winter ausreichend Futter. All diese Lebewesen zersetzen auch das abgestorbene Pflanzenmaterial und führen Nährstoffe und Mineralien zurück in den Boden. Geräte wie Laubsauger und -bläser gelten auf den ersten Blick als praktisch. Dennoch möchten wir die Gemeinde auffordern, diese Geräte aus Gründen des Umweltschutzes nicht zu verwenden. Laubsauger Laubsauger sind keine Lösung: Sie sammeln und zerhäckseln nicht nur Blätter, sondern sammeln mit dem Laub alles auf, was man im Laub kaum bemerkt und sind damit eine tödliche Gefahr für die Tierwelt. Außerdem geben die meisten Laubsauger mit einem Verbrennungsmotor ungefiltert Schadstoffe – Stichwort Feinstaub – an die Luft ab, die meistens ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Ein Laubsauger liegt leicht beim 40- bis 200-fachen des Ausstoßes eines Pkw’s mit Katalysator. Das ist nicht nur Luftverschmutzung sondern einfach mal schlecht fürs Klima. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich. Und laut sind sie auch: Laut Umweltbundesamt können die Geräte im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden und sind damit in etwa so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Auch ausführende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können bei Dauerbelastungen zu Hörschäden kommen. Laubbläser Laubbläser sind im Grunde genommen nicht besser: Wie auch die Laubsauger verteilen sie am Boden und in der Luft befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot in der Umgebung. Das kann gesundheitlich bedenklich sein – für den Benutzer der Geräte und für Umstehende. Studien belegen, dass Schimmelpilze sich durch den Einsatz von Laubbläsern schneller verbreiten, weil Staubpartikel und Bakterien, Viren und Parasiten vom Boden aufgewirbelt und verteilt werden. Besonders für die Benutzerinnen und Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich. Alternative Selbst für das Umweltbundesamt stellen Rechen und Besen eine wirkliche Alternative dar. Diese Geräte kommen ganz ohne schädliche Emissionen aus und schützen zudem die bodennahe Schicht. Der Bund Naturschutz in Bayern schreibt in seinem Flyer (Anhang zum Antrag): „Laubbläser bzw. -sauger sparen nicht unbedingt Arbeitszeit ein. Das Zusammenkehren der Blätter mit Rechen oder Besen hat besonders bei häufig nassem und schwerem Laub Vorteile. Denn nasses Laub stellt für jedes Blas- oder Sauggerät ein Problem dar. Außerdem verleitet der Einsatz von Maschinen oft zu übertriebener Gründlichkeit bei der Säuberung der Grünflächen. Des Weiteren verführen die Geräte zu einem nicht zweckgemäßen Einsatz (Staub verblasen statt kehren). Die Folge ist eine Verlängerung der aufzuwendenden Arbeitszeit gegenüber Rechen und Besen.“ Außerdem schränken gesetzliche Regelungen den Gebrauch für Betriebe auf bestimmte Zeiten ein, erlaubt sind nur: Mo bis Sa von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr (Bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) Der Mehraufwand für uns als Kommune sollte vertretbar sein und Bürgerinnen und Bürger motivieren, diesem Beispiel zu folgen. Am besten wäre es, wenn das welke Laub nur auf den Rasenflächen zusammengekehrt und dann als Haufen gelagert oder auf Beete oder unter Gehölze verteilt wird, wo es während des Winters langsam verrottet, Boden und Kleintieren als Schutz dient und im Frühjahr als natürlicher Dünger in den Boden eingearbeitet werden kann. Auf den öffentlichen Grünflächen sollten dafür passende Plätze gefunden werden. Dann würde die Gemeinde auch den Abtransport einsparen. Wir bitten um Zustimmung Für die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen ________________________________ _____________________________ Fraktionssprecherin Verfasserin Weitere Info: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-laub