Ansiedlung der Bayerischen Polizeihubschrauberstaffel – Die Grünen lehnen das Verhandlungsangebot des Freistaates ab

Pressemitteilung: Ansiedlung der Bayerischen Polizeihubschrauberstaffel

 

Die Grünen lehnen das Verhandlungsangebot des Freistaates ab. – 18.01.2015

Das am kommenden Dienstag im Oberschleißheim zur Abstimmung stehende Verhandlungsangebot des Freistaates Bayern, das die Gemeinde zur Einstellung der Klage bewegen soll, lehnen die Grünen ab.
Die Gemeinde klagt gegen den Verfahrensfehler des Freistaates im Genehmigungsverfahren, der statt eines ordentlichen Planfeststellungsverfahrens mit einer einfachen luftfahrtrechtlichen Genehmigung  bauen wollte.
Der Freistaat bietet betroffenen Anwohnern insgesamt bis zu 500.000 Euro Zuschüsse für passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) und möchte – außer in Notfällen Oberschleißheim umfliegen, was gegenüber dem ohnehin rechtlich gebotenen Lärmschutz keine signifikante Verbesserung darstellt. Die Errichtung einer (begrünten) Lärmschutzmauer, die die Immissionen in das beliebte Naherholungsgebiet Hochmuttinger Heide reduzieren könnte, wird rundweg abgelehnt.

Ingrid Lindbüchl, Fraktionsvorsitzende: “Wir Grüne halten das Angebot daher für völlig unzureichend und stimmen dafür, die Klage aufrecht zu erhalten, solange der Freistaat kein besseres Angebot vorlegt. Der Freistaat ist unter Zeitdruck und braucht die Gemeinde, denn die Klage ist nach Auskunft sehr aussichtsreich, weil die Eingangsdaten der Lärmuntersuchung völlig falsch sind (*) und zudem kein Planfeststellungsverfahren erfolgte. Deshalb dürfen wir den Schutz der Bevölkerung vor weiterer Lärmbelastung nicht für Peanuts preisgeben! Oberschleißheim leidet schon genug unter Lärm. Deshalb müssen wir hier das Maximum heraushandeln. Unser Ziel ist, das Klageverfahren weiterzuführen.”

Sollte die Gemeinde gewinnen, müsste diesmal ein ordentliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Dies böte die Chance, die bisherigen, unvollständigen Angaben zur Lärmemission zu korrigieren. In diesen Lärmbetrachtungen sind z.B. keine nächtlichen Übungsflüge, Probeläufe etc. berücksichtigt. Gerade die notwendigen technischen, aber insbesondere die ebenfalls nach luftrechtlichen Vorschriften sowie taktischen Erfordernissen notwendigen Übungsflüge, die zudem häufig zur Nachtzeit stattfindenden müssen, werden zu einer völlig neuen Berwertung der Lärmimmission führen.

Ingrid Lindbüchl: “Ziel der Grünen ist es außerdem, einen Aufschub zu erwirken um die Ansiedelung der Bayerischen Polizeihubschrauberstaffel noch einmal komplett auf den Prüfstand zu stellen. Die ursprüngliche Intention der Verlagerung vom Flughafen München nach Oberschleißheim aufgrund behaupteter Startverzögerung durch das hohe Luftverkehrsaufkommen am Flughafen München ist inzwischen widerlegt (**). Zum anderen können dann die Lärmemissionen vollständig und gründlich überprüft werden.”

Inzwischen ist bekannt, dass ein Großteil der Polizeihubschrauber sehr gut auch an anderer Stelle oder dezentral an mehreren Standorten untergebracht werden könnte. Insbesondere der technische Bereich, der Wartung und Reparaturen durchführt und die damit verbundenen lärmintensiven Testflüge, sowie Ausbildungs- und Übungsflüge könnten an einem besser geeigneten Standort außerhalb des dicht besiedelten Ballungsraums München stattfinden.

Die Sitzung am kommenden Dienstag ist öffentlich, Interessierte und Betroffene sind wie immer willkommen.

(*) Anmerkung:  Im Genehmigungsbescheid der Reg. von Oberbayern werden unter Ziffer 4.4, Tabelle 4.4-17  keine Angaben über  HOVERN (Technische Flüge, Übungsflüge, Erprobung) aufgeführt. Folglich wurden unter  Ziffer 6.2, Abs. 2 keine Nacht-Maximalpegelisophone für Überflüge dargestellt, da diese ja unterschlagen werden. Wie die tatsächliche Lärmbelastung also aussehen wird, ist unbekannt – und das der Genehmigung zugrunde liegende Gutachten falsch.

(**) Anmerkung 2: Quelle: https://gruene-oberschleissheim.de/wp-content/uploads/sites/28/2017/08/16_0010942.pdf