JETZT Einwände zum Bebauungsplan 31b und zu den Baumfällungen in der Veterinärstraße einreichen!

Der Bau- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2022 gegen die Stimmen der GRÜNEN den Bebauungsplanentwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Mit diesem Bebauungsplan soll auch die Fällung von 30 Alleebäumen in der Veterinärstraße beschlossen werden. Den Artikel zur Baumfällung finden Sie hier.

Den Umgriff der Bauleitplanung können finden Sie hier:

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Bebauungsplan 31b

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 27.06.2022 mit Begründung und Umweltbericht, wird in der Zeit vom 19.07.2022 bis zum 20.09.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und
Freitag 8 bis 12 Uhr,

im Bauamt der Gemeinde Oberschleißheim, Mittenheimerstraße 62 A, 85253 Oberschleißheim, 1. OG; Zimmer 4 Bauleitplanung, öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Der Auslegungsraum ist barrierefrei. Die Verwaltung bittet um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 089/315613-32 (Fr. Kottermair) oder 089/315613-31 (Hr. Machl).

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere per Mail unter
bauleitplanung [at] oberschleissheim [dot] de bis zum 20.09.2022 vorgebracht werden.

 

Ein Einwand sollte immer folgende Merkmale Aufweisen:

  • schriftlich einreichen (handschriftlich oder per Computer)
  • persönliche Angaben (Name des Einwenders/der Einwenderin + Adresse)
  • Betroffenheit erklären (optional)
  • Unterschreiben und Datum einfügen
  • sich weitere Einwendungen vorbehalten
  • Frist einhalten: Poststempel 20.09.2022

Lassen Sie gerne alle Familienmitglieder über 18 Jahre eine Stellungnahme ausfüllen und unterschreiben! Bedenken Sie – jede Stimme zählt!

Hier finden Sie eine Mustervorlage:
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Vorlage Mustereinwendung als PDF-Datei